Hilfe vor Feststellung des Pflegegrades benötigt?
Der Pflegegrad entscheidet über die Leistungen der Pflegeversicherung, die in Anspruch
genommen werden können.
Antragstellung
Wenn Sie Pflegeleistungen beantragen möchten, ist es notwendig, dass Sie als pflegebedürftig eingestuft werden. Sie sollten also einen Pflegegrad beantragen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese befindet sich bei Ihrer Krankenkasse. Falls Sie nicht in der lage sind den Antrag selbst zu stellen, ist es möglich, dass der Antrag durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gestellt wird. Die vertretende Person benötigt dann eine Bevollmächtigung.
Sobald die Pflegekasse den Antrag erhalten hat, wird der MDK beauftragt, einen Begutachtungsbesuch bei Ihnen zu mache. Es wird also ein MDK Begutachter zu Ihnen nach Hause kommen, um Ihre Pflegebedürftigkeit und den daraus folgenden Pflegegrad zu ermitteln.
Falls Sie privat versichert sind, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Versicherung.
Welche Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen gibt es?
Sie haben Pflegeleistungen beantragt und warten nun auf einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse? Dieser muss laut Gesetz innerhalb von 25 Tage schriftlich bei Ihnen eintreffen.
Es gibt allerdings Ausnahmefälle, bei denen eine verkürzte Fristen eingehalten werden muss:
- 2 Wochen Bearbeitungsfrist, wenn Sie einen Antrag auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit gestellt haben. Dies gilt unter der Bedingung, dass Sie zu Hause wohnen und nicht palliativ versorgt werden.
- 1 Woche Begutachtungsfrist, bei einem Aufenthalt im Krankenhaus / in einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder in einem Hospiz. Außerdem gilt diese Frist während einer ambulant-palliativen Versorgung.
Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, ist es teilweise möglich, dass Sie 70 Euro Entschädigung für jede überschrittene Woche einfordern können.
Voraussetzung für Leistungsansprüche
Voraussetzung für die Genehmigung von Pflegeleistungen ist, dass der Pflegebedürftige regelmäßig (min. 2 Jahre in den letzten 10 Jahren) als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt hat. Wenn Sie familienversichert sind und waren, ist das ebenfalls ausreichend.
Begutachtung
Um Ihre Pflegebedürftigkeit festzustellen, wird ein Gutachtungsbesuch gemacht. Dieser erfolgt vom MDK oder von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern. Wenn Sie knappschaftlich versichert sind, kommt jemand vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) zu Ihnen und wenn Sie privat versichert sind erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst von MEDICPROOF.
Der Besuch erfolgt nur nach Terminabsprache. Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Sie einen überraschenden Besuch bekommen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wie läuft eine MDK Begutachtung ab?
Leistungsbescheid
Nach dem Besuch des Gutachters bekommen Sie das Gutachten sofort über Ihre Pflegekasse zugesandt, es sei denn Sie möchten das nicht. Sie bekommen gleichzeitig eine gesonderte Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation, falls diese im Rahmen der Begutachtung festgestellt wurde. Das Begutachtungsverfahren läuft also sehr transparent und nachvollziehbar für den Patienten ab.
Checkliste:
- Nehmen Sie (oder ein bevollmächtigter Verwandter oder Bekannter) Kontakt zu Ihrer Kranken-/Pflegekasse auf.
- Im Internet oder auf Anforderung bei Ihrer Pflegekasse können Sie eine Liste aller Unterstützungsangebote für den Alltag sowie aller Pflegeeinrichtungen einsehen.
- Sie haben einen Anspruch auf Pflegeberatung durch einen Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Nach Antragsstellung erhalten Sie direkt einen Termin innerhalb der nächsten zwei Wochen. Wenn Sie möchten, kommt ein Pflegeberater direkt zu Ihnen nach Hause.
- Sobald der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse eingetroffen ist, wird der der jeweils zuständige Begutachter verständigt. Dieser wird dann einen Termin zur Begutachtung mit Ihnen ausmachen.
- Setzen Sie Ihre Pflegeperson über den Termin in Kenntnis, damit diese ebenfalls anwesend sein wird.
- Überlegen Sie, ob die Pflege durch Angehörige langfristig ausreichend ist, oder ob Sie ergänzend oder ausschließlich einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen möchten.
- Falls die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist und auch eine Tages- oder Nachtpflege nicht ausreichend weiter hilft, so lassen Sie sich über eine passende vollstationäre Pflegeeinrichtung von Ihrem Pflegeberater aufklären. Privat Versicherte können sich jederzeit an Ihr Versicherungsunternehmen wenden.
Häufig gestellte Fragen:
Fallbeispiel:
Meine Mutter (74 Jahre verwitwet) hat seit Jahren Arthrose. Jetzt kann sie sich nicht mehr alleine anziehen.
Antwort:
Der Pflegebedürftige oder eine Person mit Vollmacht kann den Antrag formlos an die entsprechende Krankenkasse senden. Es muss ein „Antrag auf Pflege“ gestellt werden. Der Antrag kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder bei manchen Kassen sogar per E-Mail eingereicht werden. Dann bekommen Sie ein Formular zugesendet, welchen ausgefüllt zurückgegeben werden muss. Es ist natürlich jederzeit möglich, dass Sie sich von Angehörigen, Pflegediensten oder dem Sozialdienst des Krankenhauses helfen lassen. Auch beim nachfolgenden Begutachtungstermin ist es möglich, dass Sie eine Person mitbringen, die Ihnen zur Seite steht und Sie unterstützt. Sie werden niemals alleine gelassen!
Fallbeispiel:
Meine Schwiegermutter lebt bei uns im Haus mit leichter Demenz. Meine Frau und ich sind beide berufstätig, aber wir haben mittlerweile Bedenken, meine Schwiegermutter tagsüber alleine im Haus zu lassen. Weder ich noch meine Frau können aber Stunden reduzieren. Was machen ambulante Pflegedienste? Könnte das für uns hilfreich sein?
Antwort:
Auch wenn Sie aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen immer mehr auf Pflege durch andere angewiesen sind, bleibt oft der Wunsch bestehen, so lange wir möglich im häuslichen Umfeld zu bleiben. Durch einen ambulanten Pflegedienst gibt es die Möglichkeit der Versorgung im gewohnten Umfeld. Man spricht dann von ambulanter Pflege.
Antwort:
Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson zum Termin dazu holen.
Außerdem sollten Sie folgende Unterlagen bereit halten:
Aktuelle Berichte von Ärzten sowie aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder Reha-Einrichtung, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis, Liste der genutzten Hilfsmittel, Pflegedokumentation sowie eigene Notizen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf der MDK-Begutachtung.
Fallbeispiel:
Ich bin nicht mehr in der Lage, mir meine Strümpfe selber anzuziehen. Mein Antrag auf Pflegegeld wurde allerdings abgelehnt. Was mache ich jetzt?
Antwort:
Sie können nicht verstehen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde? Es gibt da mehrere mögliche Antworten. Generell gilt, dass Sie einen Widerspruch einlegen können. Sie könnten auch einen Neuantrag stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pflegegrad abgelehnt? Aber warum?