Wie wird ein Widerspruch verfasst?
Wenn Sie sich fragen, wie ein Widerspruch an die Pflegeversicherung verfasst wird, finden Sie hier Informationen dazu.
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Lohnt sich ein Widerspruch?
Worauf müssen Sie achten?
Wie wird der Widerspruch formuliert?
Lohnt sich ein Widerspruch?
Leider werden oft Anträge auf Pflegegrad oder auf Höherstufung von der Pflegeversicherung abgelehnt. Wenn man einen solchen Bescheid bekommt sind viele Menschen verunsichert. Aber nicht jede Pflegegradbegutachtung verläuft fehlerfrei, denn oftmals spielen auch ganz andere Punkte eine Rolle. Die Kostenbelastung der Kassen sind oftmals Grund für die Vergabe niedriger Pflegegrade. Leider entscheiden sich, aufgrund verschiedener Hürden, nur wenige Pflegebedürftige für einen Widerspruch. Dabei ist ein Widerspruch schnell erstellt, auch wenn einige Formulierungen zu beachten sind.
Worauf müssen Sie achten?
Unbedingt zu beachten ist die jeweilige Pflegesituation. Jeder pflegebedürftige Mensch hat andere Bedürfnisse und Probleme. Es ist natürlich sehr wichtig, dass diese auch im Widerspruch stehen. Sie sollten das Pflegegutachten genau prüfen und dann auf die jeweiligen Punkte eingehen. Begründen Sie warum Ihres Erachtens eine Fehlentscheidung vorliegt. Sollte Ihnen das Gutachten des MDKs nicht vorliegen, müssen Sie dieses unbedingt anfordern.
Die Begründungen des Widerspruchs in einzelnen Fällen sind sehr individuell und können nicht in einem pauschalen Widerspruchsschreiben verfasst werden.
Wichtig bei der Erstellung eines Widerspruchs:
korrekte Anschrift:
· des Pflegebedürftigen
· der Pflegekasse
korrekte Personalien:
· Aktenzeichen des Ablehnungsbescheids
· Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen
· Datum des Widerspruchs
· Datum der vorangegangen Ablehnung des Pflegegrads
Text zum Widerspruch:
· kurzer Text mit Widerspruch, bezugnehmend auf die Daten des Ablehnungsbescheids
· Unterschrift des Pflegebedürftigen oder des Bevollmächtigten
Wie wird der Widerspruch formuliert?
Beim Widerspruchsverfahren gegen die Pflegegrad-Einstufung, ist am Anfang ein kurzer, schriftlicher Widerspruch ausreichend. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, die meist 1 Monat beträgt (jeder Bescheid enthält eine Belehrung dazu). Durch einen einfachen Widerspruch ist die Frist gewahrt und verschafft Ihnen ein bisschen mehr Zeit.
Einen Widerspruch könnte man so formulieren:
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom … (Datum Bescheid)
Ihr Zeichen/Aktenzeichen …
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den o.g. Bescheid ein.
Ich bin der Überzeugung, dass Ihre Einstufung des Pflegegrads nicht korrekt ist. Eine ausführliche Begründung hierzu werde ich zeitnah nachreichen.
Bitte übersenden Sie mir das Gutachten des MDKs.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)