Müssen Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel verordnet werden?
Wenn Sie Hilfsmittel von der Krankenkasse erstattet bekommen möchten, dann ist eine Verordnung vom Arzt notwendig. Vor allem bei einer Erstversorgung oder wenn Sie das Hilfsmittel möglichst schnell benötigen sollten Sie ein Rezept beim Arzt einholen. Der genaue Ablauf, der einzuhalten ist, wird im Folgenden erläutert.
Was muss ich beim Arztbesuch beachten?
Um die Kosten eines Hilfsmittels erstattet zu bekommen, müssen Sie sich bei Ihrem Arzt vorstellen. Dieser wird dann feststellen, ob ein Hilfsmittel Ihrer Situation entsprechend überhaupt notwendig ist und welches für Sie sinnvoll ist. Daraufhin wird Ihr Arzt eine Verordnung ausfüllen, welche die medizinische Notwendigkeit bestätigt und das benötigte Hilfsmittel genau beschreibt.
Wo muss ich die Verordnung einreichen?
Es gibt verschiedene Kostenträger, die für unterschiedliche Hilfsmittel zuständig sind. Wenn Sie nicht genau wissen welcher Kostenträger die Kosten übernimmt, gib es hier Hilfe:
Welche Kostenträger gibt es?
Woher bekomme ich das Hilfsmittel?
Fragen Sie als erstes bei Ihrem zuständigen Kostenträger, wie z.B. der Krankenkasse nach, ob es bestimmte Anbieter gibt, mit denen die Krankenkasse Leistungsverträge abgeschlossen hat. Dann erhält die Kasse günstigere Konditionen für Hilfsmittel. Wenn die Krankenkasse mit Anbietern zusammen arbeitet, sollten Sie auch diesen Anbieter wählen, ansonsten ist die Kostenübernahme nicht immer garantiert. Falls die Krankenkasse für dieses Hilfsmittel keine Verträge mit Anbietern abgeschlossen hat, kann sie Ihnen trotzdem Tipps geben, wo Sie das Hilfsmittel bekommen können. Ein möglicher Anbieter könnte z.B. ein Sanitätshaus sein. Wenn Sie den richtigen Anbieter gefunden haben, sollten Sie einen Kostenvoranschlag für Ihr Hilfsmittel erstellen lassen.
Jetzt müssen Sie erneut Kontakt zu Ihrem Kostenträger aufnehmen. Reichen Sie dort das Rezept, den Kostenvoranschlag und ein kurzes Anschreiben ein. Es ist von Vorteil, in einem kurzen Schreiben Ihre Situation zu schildern. Stellen Sie den Bedarf des Hilfsmittels deutlich dar, damit der Kostenträger die Notwendigkeit einfacher beurteilen kann.
Wie geht der Kostenträger weiter vor?
Wenn Sie das Rezept und den Kostenvoranschlag eingereicht haben, entscheidet die Kasse, ob das Hilfsmittel genehmigt wird bzw. ob die Kosten übernommen werden. Sie werden einen Bescheid bekommen, der nach Prüfung des Bedarfs die Übernahme der Kosten entweder genehmigt oder ablehnt. Es wird erst geprüft, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbands aufgeführt ist.
Innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags werden Sie einen entsprechenden Bescheid bekommen. Wenn ein medizinisches Gutachten notwendig ist, hat der Kostenträger fünf Wochen Zeit den Antrag zu prüfen. Bei Überschreitung der Frist ohne Begründung gilt das Hilfsmittel als genehmigt. Die Kasse kann dann in Rechnung gestellt werden.
Im Falle einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch.