Qualitätsmanagement im ambulanten Pflegedienst
Deutschlandweit gibt es knapp drei Millionen pflegebedürftige Menschen. Das Vertrauen in eine gute pflegerische Versorgung ist natürlich sehr wichtig.
Seit dem 1. Januar 2002 verpflichtet das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) jede ambulante Pflegeeinrichtung dazu, ein internes Qualitätsmanagement zu definieren und weiterzuentwickeln. Die Betriebsabläufe sollen transparenter und sicherer sein. Die Qualitätsanforderung der Dienstleistung soll nicht nur den Gesetzen und Verordnungen entsprechen, sondern sich auch stetig verbessern.
Das Qualitätsmanagement (QM) bezeichnet alle organisatorischen Maßnahmen, die der Verbesserung der Prozessqualität, der Leistungen und damit den Produkten jeglicher Art dienen. Der Begriff Leistungen umfasst im QM die Dienstleistungen, geht aber über den üblichen Begriff hinaus und betrifft vor allem die innerorganisatorischen Leistungen. Qualitätsmanagement ist eine Kernaufgabe des Managements. In Branchen wie Medizintechnik, Gesundheitsversorgung, medizinischer Rehabilitation oder der Arznei- und Lebensmittelherstellung ist ein Qualitätsmanagementsystem vorgeschrieben.
Hier ein paar Beispiele:
Qualitätskriterien (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien):
– Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
– Ausbildungs/Prüfungsverordnungen für Pflegeberufe
– soziale Pflegeversicherung (§ 80 ) SGB XI
– Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG)
– gesetzliche Krankenversicherung SGB V (Bundesrahmenempfehlung & Verträge nach § 132 a SGB V)
– Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetz
– Infektionsschutzgesetz
u.a.
Unternehmens/Strukturqualität:
– Stetige Weiterentwicklung
– Umsetzung der Kundenanforderungen
– Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
– kontrollierte Qualitätsarbeit
– Durchführung von Unternehmenszielen
– Mitarbeiterbeteiligung an Entscheidungen
– erfolgreiche Abschlüsse von Mitarbeiterzielen
– Fort/Weiterbildungsmöglichkeiten
– Pflegeleistungen Tag/Nacht, Sonn/Feiertage
– eigene Geschäftsräume
– u.a.
Prozess/Ergebnisqualität:
– Pflege/Tagesplanung
– Pflegeanamnese
– Pflegedokumentation
– umfassende Beratung
– Kontinuität des Pflegepersonals
– Zusammenarbeit mit Ärzten, Diensten, Einrichtungen
– Wohlbefinden des zu Pflegenden
– Erfolg/Abschluss der gesetzten Ziele
u.a.
Kundenvorstellungen:
– Zuverlässigkeit
– Fachkompetenz
– Mitgefühl & Höflichkeit
– Fleiß & Einsatz
– Ehrlichkeit
– Behändigkeit & Bereitschaft
– zeitliche Flexibilität
– Erscheinungsbild der Pflegekräfte
– gutes Preis/Leistungsverhältnis
u.a.
In die Unternehmensziele gehen Gründungsidee und Philosophie, sowie fachliche Ziele und Qualitätsanspruch ein. Die spezifischen Ansprüche werden stark durch das Personal und vor allem durch den Kunden beeinflusst und mitbestimmt. Ebenso ist auch die Markt/Wettbewerbssituation eine wichtige Komponente für das Qualitätsmanagement eines Pflegedienstes. Ziel ist alle Qualitätskriterien umzusetzen und die Pflege auf die Anforderungen des Marktes, sowie an Kunden und Mitarbeiter auszurichten.