Als Unternehmen registrieren - Schritt 1: Profil anlegen

als privater Benutzer registrieren

Datenschutz Betreuung

Jedes Unternehmen, das seine Kundendaten verarbeitet oder verwendet, muss sich mit Datenschutzfragen befassen. Dies gilt auch für Pflegedienste. Um Dienstleistungen erbringen zu können, werden in der Regel personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) erfasst. Nach den neuen EU-Vorschriften müssen Unternehmen und Verbände ihre Kundendaten sorgfältiger und transparenter behandeln. Grundsätzlich können nur die tatsächlichen Anforderungen an Kunden- oder Benutzerdaten gespeichert werden, und der Kunde muss dem zustimmen. Beim Datenschutz geht es darum, die Privatsphäre aller zu schützen. Jeder kann entscheiden, wer wann und wo auf personenbezogene Daten zugreifen soll. Von nun an muss das Unternehmen transparent anzeigen, welche Daten zu welchem ​​Zweck verwendet werden und wann sie gelöscht werden. Es gibt auch viele Dokumentationsanforderungen für die Datenspeicherung und -verarbeitung.

Wir schützen Sie

  • Sichern Sie Ihr Unternehmen

  • Immer auf dem neusten Stand

  • Sichere Kunden- & Patientendaten

  • Externe Datenschutzbeauftragte

  • Alles was Sie wissen müssen

Sind Sie bereit für die EU-DSGVO am 25.05.2018?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen und jeder Verein ab dem 25.05.2018 verpflichtet dem neuen Datenschutzgesetz nachzukommen. Auch wenn es sich um einen sehr kleinen Betrieb handelt, Datenschutz ist von großer Bedeutung. Wir unterstützen Ihr Unternehmen hierbei als externer Datenschutzbeauftragter. Ab dem 25.05.2018 sind zusätzliche Aufgaben für Sie als Unternehmer / Vereinsleiter zu bewältigen, an denen kein Weg vorbei führt. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe gerne ab, stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und kümmern uns um alles, sodass Sie sich wieder in Ruhe Ihrem laufenden Geschäftsbetrieb widmen können.

Ob Sie überhaupt verpflichtet sind einen internen / externen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen oder ob eine eigene Dokumentation und Pflege Ihrer Daten ausreicht prüfen wir gerne mit Ihnen zusammen. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie.

Die IP-Anonymisierung verkürzt die IP-Adresse des Nutzers, so das beim Weiterleiten der IP-Adresse an Firmen wie z.B. Google zur Auswertung der Statistik diese nicht mehr eindeutig dem Nutzer zugeordnet werden kann.

Jedes Gerät im Internet hat eine IP-Adresse, etwa 141.13.99.215. Anhand dieser Adresse kann ein Gerät einerseits grob geographisch lokalisiert werden (auf der Ebene einer Stadt), andererseits kann es daran auch wiedererkannt werden (solange sich seine Adresse nicht ändert). Die IP-Anonymisierung von Google Analytics vergröbert die Informationen, die Google speichert. Dazu wird die letzte Zahl der IP-Adresse entfernt – aus 141.13.99.215 wird 141.13.99.0 und somit lassen sich alle Geräte, deren Adresse mit 141.13.99 beginnt, nicht mehr anhand der IP-Adresse unterscheiden. Dadurch wird es schwieriger, ein Gerät eindeutig zu identifizieren. Die Privatsphäre wird dadurch  besser geschützt.

Was bedeutet Captcha und wie funktieren Sie ? Diese Frage stellen sich viele die zum ersten Mal von Ihnen hören.
Captcha kommt aus den Englischen und wurde aus einem Satz zusammen gesetzt: “Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart” – Was auf Deutsch bedeutet: “vollautomatischer öffentlicher Turing Test zur Unterscheidung von Computern und Menschen.” Zum ersten Mal wurde es im Jahr 2000 von Luis von AhnManuel Blum und Nicholas J. Hopper an der Carnegie Mellon University und von John Langford von IBM verwendet. 

Was bedeutet Captcha ?

Es wird verwendet um festzustellen ob z.B. die Webseite von einem Menschen oder Computer bedient wird. Dies ist gerade bei Internetformularen sehr wichtig da diese von sogenannten SPAM Robotern sehr oft benutzt werden um massig Werbemails und Schadmails zu verschicken.  Es dient also zur Absicherung des Systems und der Nutzer.

Datenschutz – Welchen Aktenvernichter brauche ich?

Die DSGVO bringt viele Änderungen mit sich. Eine davon ist die richtige Vernichtung der Akten.
Welchen Aktenvernichter sie brauchen ist abhängig davon mit welchen Daten Sie arbeiten.

Was versteht man überhaupt unter personenbezogene bzw. sensible Daten, wenn wir von der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sprechen, die ab dem 25.05.2018 in Kraft tritt?

Laut Bundesdatenschutzgesetz handelt es sich bei der besonderen Art von personenbezogenen Daten (sensible Daten) um:

  • rassische oder ethische Herkunft (Hautfarbe, Nationalität, ggfs. Geburtsort, ggfs. Fotos)

  • politische Meinungen (Mitgliedschaft in einer politischen Partei, Teilnahme an politischen Veranstaltungen)

  • religiöse oder philosophische Überzeugungen (Mitgliedschaft einer Religionsgemeinschaft)

  • Gewerkszugehörigkeit (Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft)

  • Angaben über die Gesundheit (einzelne Krankheiten und Diagnosen, Ablauf medizinischer Behandlungen, Alkohol- oder sonstige Drogensucht)

  • Angaben zum Sexualleben (Homo- bzw. Transsexualität, Besuch entsprechender Lokale, Bestellungen bei einem Sex-Shop)

Keine besonderen Arten personenbezogener/ sensiblen Daten liegen in folgenden Fällen vor:

  • Charaktermerkmale

  • Geburtsort

  • Adresse

  • Verhaltensauffälligkeit ohne Krankheitswert

  • ungewöhnliches Körpergewicht ohne Krankheitswert

  • Art der Ernährung

  • Alkoholkonsum ohne Krankheitswert

  • Angaben zur Bildung

  • fehlerfreies Beherrschen einer bestimmten Sprache

  • Präferenzen der Freizeitgestaltung

  • sportliche Betätigung, auch mit Blick auf die spezifische Ausrichtung

  • Nichtteilnahme an Gottesdienst

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